4.5.3 Bauleistungen
Ausschreibung von Bauleistungen im Boden- und Grundwasserschutz
(1) Die VOB/A verlangt, dass Leistungsbeschreibungen so eindeutig und erschöpfend sind, dass dem Bieter kein ungewöhnliches Wagnis aufgebürdet wird (VOB/A, §7). Leistungsverzeichnisse sind eindeutig zu gliedern und frei von Eventualpositionen zu halten (VOB/A, §7b). Daher sind Bauleistungen grundsätzlich mit Hilfe der zur Verfügung stehenden Standardleistungsbücher Bau (StLB) und Standardleistungskataloge für den Straßen- und Brückenbau/Wasserbau (StLK) auszuschreiben und nur soweit durch fachspezifische Positionen im Freitext zu ergänzen, wie absolut erforderlich. Die Verwendung von elektronischen Daten (STLB-Bau Dynamische Baudaten) ist zu bevorzugen, um die Kompatiblität zwischen AVA-Programmen einschl. definierter Datenübertragungsschnittstellen sicher zu stellen. Weitere Informationen finden sich unter
Anforderungen gem. TRGS 524
(2) Die technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 524 – Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen) fordern vom Auftraggeber, dass Aufträge in kontaminierten Bereichen nur an fachlich geeignete und qualifizierte Unternehmen vergeben werden, die nachweisen können, dass sie entsprechende Erfahrungen haben und über geeignetes Personal und technische Ausrüstung verfügen.
§ 7 VOB/A
(3) Baumaßnahmen können entweder als Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (VOB/A, §7b) oder mit Leistungsprogramm (VOB/B, §7c) ausgeschrieben werden. Bei Maßnahmen im Boden- und Grundwasserschutz, insbesondere bei Sanierungen, kommt der Ausschreibung mit Leistungsprogramm ein höherer Stellenwert zu, als bei konventionellen Baumaßnahmen.
Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (§7 Abs. 9-12 VOB/ A)
(4) Voraussetzung für die Auschreibung der Sanierung mit Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis ist die vollständige und genehmigungsrechtlich abgeschlossene Durchplanung der Maßnahme einschließlich eines eindeutigen Mengengerüstes. Die geforderte Leistung lässt sich VOB-konform eindeutig und erschöpfend beschreiben, die Bieter können die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen und ihre Preise ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen. Die Ausschreibung mit Leistungsverzeichnis lässt einen unmittelbaren Preisvergleich zwischen mehreren Angeboten zu.
Die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis soll gem. Anhang A-3.2.4 (Leistungstitel Sanierung) strukturiert werden.
Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (§7, Abs. 13-15 VOB/ A)
(5) Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, auch den Entwurf für die Leistung dem Wettbewerb zu unterstellen; d. h. auch die Leistungsbeschreibung wird von dem Bieter erbracht. Mit der funktionalen Ausschreibung erfolgt ein Qualitäts- und Preiswettbewerb, bei dem der AG unternehmerisches Wissen und unternehmerische Erfahrung in Anspruch nimmt, mit dem Vorteil, dass ihm der technische und wirtschaftliche Fortschritt zugute kommt. Durch die Entwicklung der Verfahrenstechnik von der Bieterseite wird diese nicht gezwungen, für jede Einzelmaßnahme erneut zu planen, sondern kann auf eigene oder bereits bekannte Techniken und Verfahren zurückgreifen, die zur Lösung der Aufgabe geeignet erscheinen. Hierdurch kann auch von der Bieterseite gewährleistet werden, dass Planungsfehler in der vom gewerblichen Auftragnehmer auszuführenden Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung minimiert werden können.
Voraussetzung für dieses Verfahren ist immer die Durchführung einer ingenieurtechnischen Planung bis zum Stand einer Vorplanung bzw. bis zur Aufstellung der ES-Bau. Es muss eine detaillierte Beschreibung der gestellten Sanierungsaufgabe, der Ergebnisse aus durchgeführten Untersuchungen, gutachterlichen Auswertungen, Gefahrenabschätzungen, behördlichen Vollzugsanordnungen u. Ä. vorliegen. Nur ein ausführliches Leistungsprogramm gewährleistet, dass der Bieter in seinem Angebot alle maßgebenden Umstände und Bedingungen erkennt, um einen kalkulierbaren Rahmen für den AG erarbeiten zu können.
Die Angebote der Bieter müssen eine umfassende Erläuterung des Sanierungskonzeptes, das Arbeits- und Emissionsschutzkonzept sowie eine Bauablaufbeschreibung und das Leistungsverzeichnis enthalten. Der Bieter muss die Grundlagen seines Angebotes deutlich von den getroffenen Annahmen abgrenzen, für die keine Mengentoleranzen vereinbart werden können.
Angebote für eine Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm können folgendermaßen strukturiert sein:
1. |
Vorbemerkungen |
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2. |
Grundlagen |
Auflistung der von dem AG zur Verfügung gestellten Unterlagen bzw. von dem Bieter zugrunde gelegten Unterlagen. |
3. |
Ausgangssituation |
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4. |
Gefahrenbeurteilung |
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5. |
Sanierungskonzept |
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6. |
Arbeitsschutz-/ Emissionsschutzkonzept |
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7. |
Massenabschätzung und Bewertung |
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8. |
Kosten-Nutzen-Betrachtung |
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9. |
Leistungsprogramm |
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10. |
Baubeschreibung (Details) |
Beschreibung des Umfanges der für die Durchführung und Abwicklung zu erbringenden Leistungen, z. B. Baustelleneinrichtung, Rückbau, Aushub, Separierung, Zwischenlagerung, Wasserhaltung, Wasserreinigung, Bodenbehandlung etc. gem. Anhang A-3.2.4 (Leistungstitel Sanierung). Darstellung der Randbedingungen und Annahmen für die Kalkulation |
11. |
Zusammenfassung |
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12. |
Anlagen |
Zeichnerische Darstellungen |
Auswahl des geeigneten Verfahrens
(6) Welche Art der Leistungsbeschreibung letztendlich als die „besser geeignete“ zur Anwendung kommt, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Je komplizierter die Randbedingungen einer Sanierung sind, desto eher ist die Ausschreibung anhand eines Leistungsprogramms sinnvoll (Vorlage mehrerer Konzeptvorschläge nutzen!).
Die Leistungsbeschreibung auf der Grundlage eines Leistungsverzeichnisses eignet sich am ehesten für klar definierte und eher einfache Bauaufgaben, bei denen die Sanierungskonzeption bis ins Detail feststeht, so dass lediglich die beste Sanierungsvariante ausgeschrieben wird. Beide Arten werden in etwa den gleichen Planungsaufwand benötigen. Allerdings sind die Schwerpunkte verschoben. Während bei der Ausschreibung auf der Basis eines Leistungsverzeichnisses der hauptsächliche Aufwand in die Ausschreibungsvorbereitung und weniger in die Auswertung einschl. Auftragsverhandlung fällt, verhält es sich bei einer Ausschreibung mit Leistungsprogramm eher umgekehrt. Die Angebotsauswertung und Auftragsverhandlung bedeuten hierbei einen höheren Arbeitsaufwand und ingenieurtechnischen Sachverstand (Prüfen der fachlichen und wirtschaftlichen Angemessenheit der eingereichten Lösungen).