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4 Verfahrensregelungen

4.1 Phasenschema

Systematische Vorgehensweise

(1) Eine effiziente Bearbeitung erfordert eine systematische Vorgehensweise. Es werden drei aufeinander aufbauende Arbeitsphasen unterschieden:

  • Phase I: Erfassung und Erstbewertung
  • Phase II: Untersuchungen und Gefährdungsabschätzung
    • Phase IIa: Orientierende Untersuchung
    • Phase IIb: Detailuntersuchung
  • Phase III: Sanierung und Nachsorge
    • Phase IIIa: Sanierungsplanung
      • Phase IIIa-1: Sanierungsuntersuchung mit Variantenvergleich bzw. Grundlagenermittlung und Vorplanung
      • Phase IIIa-2: Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung
    • Phase IIIb: Durchführung der Sanierung
    • Phase IIIc: Nachsorge

Informationen zur Entscheidungsfindung

(2) Beim Abschluss eines jeden Arbeitsschrittes ist zu prüfen, ob eine weitere Bearbeitung erforderlich ist. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit müssen alle für eine zu treffende Entscheidung erforderlichen Informationen beschafft werden. Ein iteratives Vorgehen ist zu bevorzugen.

Flächenkategorisierung

(3) Verdachtsflächen werden in verschiedenen Bearbeitungsphasen den Kategorien A bis E zugeordnet (s. Kapitel 4.3).

Gefahrenabwehr unabhängig vom Phasenschema

(4) Beim Vorliegen akuter Gefahren sind unabhängig vom Phasenschema umgehend Maßnahmen zur Gefahrenabwehr (Sofortmaßnahmen) einzuleiten. §116 BHO ist zu beachten.

Abb. 4 - 1: Ablaufschema für den Umgang mit kontaminationsverdächtigen/kontaminierten Flächen (KVF/KF)

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