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5 Verfahrensinhalte

5.1 Phase I: Erfassung und Erstbewertung

Zweck der Erfassung

(1) Die Phase I dient - ohne Probenahme und Analytik – der

  • Lokalisierung kontaminationsverdächtiger Flächen,
  • Sammlung aller für die Beurteilung relevanten Informationen,
  • Dokumentation aller Ergebnisse und
  • Erstbewertung, die über Verdachtsausschluss bzw. -bestätigung entscheidet und die Formulierung von Kontaminationshypothesen beinhaltet.

Systematische Datenerhebung

(2) Alle bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt verfügbaren Daten sind zu berücksichtigen:

  • administrative Liegenschaftsdaten (Lage, Eigentumsverhältnisse, Zuständigkeiten usw.),
  • historische Entwicklung und Nutzung der Liegenschaft (Nutzungsgeschichte, nutzungstypische Verunreinigungen, Unfälle, Brände, Kriegseinwirkungen und andere besondere Vorkommnisse, Verteilung der Flächennutzung, Bebauung usw.),
  • allgemeine Standortbeschreibung (Klima, Morphologie, Entwässerung, geologisch-hydrogeologische Situation, pedologische und biologische Standortdaten, Hintergrundkonzentrationen, Umgebungsnutzung usw.),
  • Beschreibung der Verdachtsflächen (Entwicklung, derzeitige, frühere und geplante Nutzung, lokale Standortbedingungen),
  • aktuelle Zustandsbeschreibung nach Ortsbegehung.

Methoden der Erfassung

(3) Methoden der Erfassung sind vor allem Recherchen (z.B. Archivrecherchen nach Altakten und Karten), die Befragung von Wissensträgern und Zeitzeugen sowie eine Ortsbegehung (s. Anhang A-1.1). Recherchen, die über den üblichen Umfang einer Erfassung hinausgehen, können ergänzender Bestandteil der Erfassung sein. Dies sind z. B. historisch-genetische Rekonstruktionen oder spezielle Luftbildauswertungen (s. Anhang A-9.2).


Ortsbegehung

(4) Eine Ortsbegehung einschließlich einer Fotodokumentation ist hierbei unverzichtbar. Nur so kann ein Eindruck vom aktuellen Zustand der Liegenschaft und der KVF gewonnen und die zur Verfügung stehenden Informationen auf Plausibilität geprüft werden. Dabei sind bei entsprechenden Verdachtsmomenten die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen zu beachten.

Technische Untersuchungen (Probenahme und Analytik) werden in der Regel nicht durchgeführt.


Auswertung

(5) Die systematisch erhobenen Daten werden ausgewertet und zu entscheidungsrelevanten Informationen verdichtet. Dazu gehören vor allem:

  • die Verortung von Verdachtsflächen,
  • das mögliche Schadstoffpotenzial bzw. mögliche Stoffeinträge aus der Nutzungsgeschichte,
  • die möglichen Wirkungspfade und betroffenen Schutzgüter.

Konzeptionelles Standortmodell

(6) Das Ergebnis der Auswertungen ist ein erstes konzeptionelles Standortmodell (DIN EN ISO 21365:2021-02), d. h. eine Zusammenführung aller technischen Informationen, die auf einfache und schematische Weise ein Verständnis des Standorts und eine effektive Kommunikation ermöglicht. Das Konzeptionelle Standortmodell sollte nach jeder Phase bzw. bei Bedarf konkretisiert und überprüft bzw. angepasst werden. In einer Sanierungsuntersuchung (Phase IIIa) muss das Standortmodell um die spezifischen Informationsanforderungen der Sanierungsmethode ergänzt werden.


Kontaminationshypothese

(7) Der Kontaminationsverdacht ist als eine Kontaminationshypothese über Art, Entstehung und Verteilung einer Kontamination zu beschreiben. Diese ist zugleich wesentlicher Bestandteil des konzeptionellen Standortmodells.


Erstbewertung

(8) Mit der Erstbewertung wird über Verdachtsausschluss bzw. -bestätigung in Bezug auf konkret zu benennende Schutzgüter und Wirkungspfade entschieden. Die Aussagekraft vorliegender Daten ist zu beurteilen. Die Erstbewertung schließt mit dem Vorschlag zur Flächenkategorisierung ab (A oder E, siehe Kap. 4.3). Die maßgebliche Bewertung obliegt dem Auftraggeber. Die Flächenkategorisierung kann von der Leitstelle BoGwS des Landes geändert werden. Alle Flächenkategorien werden im INSA dokumentiert.


Einzelfallangepasste Untersuchungsstrategie

(9) Auf Grundlage der Kontaminationshypothese(n) ist eine einzelfallangepasste Untersuchungsstrategie für die Phase II zu entwickeln. Der weitere Handlungsbedarf ist im Bericht zur Phase I konkret zu beschreiben.


Dokumentieren, um Doppelarbeit zu vermeiden

(10) Auch für den Fall, dass kein Gefahrenverdacht vorliegt und auf der Liegenschaft keine weiteren Untersuchungen durchgeführt werden, ist die Dokumentation der Phase I in Form eines Kurzberichts und in der zentralen Datenbank INSA erforderlich. Dieser kann in Form eines Kurzberichts verfasst sein. Damit wird vermieden, dass zu einem späteren Zeitpunkt auf den Flächen noch einmal mit Recherchen begonnen wird. Besonders bei der Planung von Infrastrukturmaßnahmen bzw. auch bei der Veräußerung der Liegenschaft müssen diese Informationen zur Verfügung stehen und schnell abrufbar sein. Weitere Anforderungen an die Dokumentation der Phase I enthält Anhang A-1.2.

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