5 Verfahrensinhalte
5.1 Phase I: Erfassung und Erstbewertung
Zweck der Erfassung
(1) Die Phase I dient - ohne Probenahme und Analytik – der
- Lokalisierung kontaminationsverdächtiger Flächen,
- Sammlung aller relevanten Informationen,
- Dokumentation aller Ergebnisse und
- Erstbewertung, die über Verdachtsausschluss bzw. -bestätigung entscheidet und die Formulierung von Kontaminationshypothesen beinhaltet.
Systematische Datenerhebung
(2) Alle bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt verfügbaren Daten sind zu berücksichtigen:
- administrative Liegenschaftsdaten (Lage, Eigentumsverhältnisse, Zuständigkeiten usw.),
- historische Entwicklung und Nutzung der Liegenschaft (Nutzungsgeschichte, nutzungstypische Verunreinigungen, Unfälle, Brände, Kriegseinwirkungen und andere besondere Vorkommnisse, Verteilung der Flächennutzung, Bebauung usw.),
- allgemeine Standortbeschreibung (Klima, Morphologie, Entwässerung, geologisch-hydrogeologische Situation, pedologische und biologische Standortdaten, Hintergrund- konzentrationen, Umgebungsnutzung usw.),
- Beschreibung der Verdachtsflächen (Entwicklung, derzeitige, frühere und geplante Nutzung, lokale Standortbedingungen),
- aktuelle Zustandsbeschreibung nach Ortsbegehung.
Methoden der Erfassung
(3) Methoden der Erfassung sind vor allem Recherchen (z.B. Archivrecherchen nach Altakten und Karten), die Befragung von Wissensträgern und Zeitzeugen sowie eine Ortsbegehung (s. Anhang A-1.1). Recherchen, die über den üblichen Umfang einer Erfassung hinausgehen, können ergänzender Bestandteil der Erfassung sein. Dies sind z. B. historisch-genetische Rekonstruktionen oder spezielle Luftbildauswertungen (s. Anhang A-9.2).
Ortsbegehung
(4) Eine Ortsbegehung ist hierbei unverzichtbar. Nur so kann ein Eindruck vom aktuellen Zustand der Liegenschaft und der KVF gewonnen und die zur Verfügung stehenden Informationen auf Plausibilität geprüft werden. Dabei sind bei entsprechenden Verdachtsmomenten die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen zu beachten.
Technische Untersuchungen (Probenahme und Analytik) werden in der Regel nicht durchgeführt.
Auswertung
(5) Die systematisch erhobenen Daten werden ausgewertet und zu entscheidungsrelevanten Informationen verdichtet. Dazu gehören vor allem:
- die Grenzen von Verdachtsflächen,
- das mögliche Schadstoffpotenzial und
- die möglichen Stoffeinträge aus der Nutzungsgeschichte.
Konzeptionelles Standortmodell
(6) Das Ergebnis der Auswertungen ist ein erstes konzeptionelles Standortmodell, d. h. eine gedankliche Vorstellung der Situation aus der Synthese aller Informationen zu einer Fläche, die für die gegebene Aufgabenstellung relevant sind, einschließlich von ggf. Interpretationen und der Berücksichtigung von Unsicherheiten (siehe auch DIN EN ISO 21365:2021-02 - Bodenbeschaffenheit — Leitfaden zur Erstellung konzeptio-neller Standortmodelle für kontaminationsverdächtige Flächen (ISO 21365:2019)).
Kontaminationshypothese
(7) Der Kontaminationsverdacht ist als eine Kontaminationshypothese über Art, Entstehung und Verteilung einer Kontamination zu beschreiben. Diese ist zugleich wesentlicher Bestandteil des konzeptionellen Standortmodells.
Nicht-stoffliche Bodenveränderungen
(8) Biologische und physikalische schädliche Bodenveränderungen (Verdichtung, Versiegelung, Erosionsgefährdung usw.) können in analoger Weise behandelt werden.
Erstbewertung
(9) Mit der Erstbewertung wird über Verdachtsausschluss bzw. -bestätigung entschieden. Sie wird differenziert für den liegenschaftsinternen Bereich und für die Wirkung nach außen. Die Aussagekraft vorliegender Daten ist zu beurteilen. Die Erstbewertung schließt mit dem Vorschlag zur Flächenka-tegorisierung ab (A oder E, siehe Kap. 4.3).
Einzelfallangepasste Untersuchungsstrategie
(10) Auf Grundlage der Kontaminationshypothese(n) kann eine einzelfallangepasste Untersuchungsstrategie für die Phase II entwickelt werden, deren Umsetzung effektiv und vollständig die für eine Entscheidung erforderlichen Informationen liefert. Der weitere Handlungsbedarf ist im Bericht zur Phase I konkret zu beschreiben.
Dokumentieren, um Doppelarbeit zu vermeiden
(11) Auch für den Fall, dass kein Gefahrenverdacht vorliegt und auf der Liegenschaft keine weiteren Untersuchungen durchge-führt werden, ist die Dokumentation der Phase I in der zentralen Datenbank INSA erforderlich. Damit wird vermieden, dass zu einem späteren Zeitpunkt auf den Flächen noch einmal mit Recherchen begonnen wird. Besonders bei der Planung von Infrastrukturmaßnahmen bzw. auch bei der Veräußerung der Liegenschaft müssen diese Informationen zur Verfügung stehen und schnell abrufbar sein. Weitere Anforderungen an die Dokumentation der Phase I enthält Anhang A-1.2.