5.4 Standorte des Militärbetriebs und der Militärproduktion
Bodenkontaminationen und Kampfmittelräumung
(1) Auf Bundesliegenschaften können sowohl Bodenkontaminationen aus militärischer Nutzung als auch Kampfmittelbelastungen auftreten, die vor einem unterschiedlichen rechtlichen Hintergrund (Bodenschutzrecht bzw. Polizei- und Ordnungsrecht) zu bearbeiten sind.
Anhang A-9.2
(2) Der bis 2021 veröffentlichte Anhang A-9.2, die so genannte Handlungsanweisung „I. Bearbeitung von Rüstungsaltstandorten und Rüstungsaltablagerungen, II. Durchführung von Kampfmittelräumungen“ fungierte als Schnittstelle zwischen den BFR BoGwS und den BFR KMR. Da die KMR-bezogenen Inhalte nun ausreichend durch die BFR KMR abgedeckt sind, konnte der Anhang auf die Belange der BFR BoGwS reduziert und aktualisiert werden.
Unterstützung durch die Leitstelle des Bundes
(3) Die Leitstelle des Bundes für Boden- und Grundwasserschutz im NLBL führt bei der Bearbeitung von Standorten des Militärbetriebs und der Militärproduktion folgende zentrale Leistungen aus:
- Anfertigung von Grundlagenermittlungen auf Basis der Archivaliendatenbank,
- Durchführung von Recherchen in in- und ausländischen zivilen und militärischen Archiven,
- Beschaffung aller relevanten und verfügbaren Luftbilder bei in- und ausländischen Quellen und Empfehlung zu weiteren Maßnahmen,
- Qualitätskontrolle innerhalb der jeweiligen Untersuchungsphase
und bietet weitere Unterstützungsleistungen auf Anforderung an.
- In Phase I: Bereiche Luftbildauswertung, Luftbildpläne, Historisch-genetische Rekonstruktion, Geländebegehungen,
- In Phase II:Untersuchungskonzepte, Beratung zu Ausschreibung und Vergabe, Geländearbeiten sowie Analytikleistungen
Weitere Detailinformationen entnehmen Sie bitte dem Anhang A-9.2 „Hinweise zur Bearbeitung von Standorten des Militärbetriebs und der Militärproduktion“.