A-1.1 Muster-Leistungsbeschreibung Phase I
Eine bearbeitbare Word-Version steht hier und unter Materialien zur Verfügung.
Hinweise zur Anwendung in der Bauverwaltung:
Es werden in dieser Muster-Leistungsbeschreibung verallgemeinerte Aussagen und Annahmen getroffen, die eine Auswahlmöglichkeit in der Leistungsbeschreibung zur Angebotsfindung und Vertragsdurchführung bieten sollen. Im Einzelfall ist diese Muster-LB anzupassen. Hierzu wurden die Bereiche, die anzupassen oder auszuformulieren sind, durch kursive, blau formatierte Schreibweise hervorgehoben.
Gliederung der Leistungsbeschreibung
Teil 1: Vorbemerkungen
1
Einleitung
2
Vorhandene Unterlagen
3
Standortbeschreibung
3.1
Allgemeine Beschreibung
3.2
Zufahrt/Hindernisse, Betretungserlaubnisse
4
Hinweise zur Angebotsabgabe
4.1
Anmerkungen zur Angebotskalkulation
4.2
Nachweis der Eignung und der Sachkunde
4.3
Fachlich Beteiligte
4.3
Projektteam des Auftragnehmers
4.4
Reisekosten
4.5
Honorare und Nebenkosten
4.6
Ausführungszeitraum und Termine
4.7
Angebotsabgabe
Teil 2: Leistungen zur Phase I
1
Leistungsbeschreibung
1.1
Leistungsumfang
1.2 Beschreibung der
Leistungen
in Positionen
Position
1: Kontaktaufnahme, Beschaffung und Auswertung vorhandener
Unterlagen
Position
2: Erfassung von Kontaminationsverdächtigen Flächen und
liegenschaftsbezogenen
Daten
Position
3: Auswertung und Dokumentation
Position
4: Digitale Bestandsdokumentation im INSA (EFA-Modus)
Position
5: Ortstermine
Position
6: Honorarstundensätze
2
Angebot
3
Leistungsverzeichnis
Anlagen
1
Formblatt für das Angebot und
Leistungsverzeichnis zur Angebotsabgabe
2
Allgemeine Vertragsbestimmungen
(AVB), siehe RBBau, Anlage 1/1 zu den
Vertragsmustern
3
Merkblatt zur Dokumentation der Erfassung und Erstbewertung im
Rahmen der
Phase
I (BFR BoGwS A-1.2)
4
Ergänzung zum Merkblatt zur Dokumentation der Erfassung und
Erstbewertung
im Rahmen der Phase I (BFR BoGwS A-1.2.1)
5
Merkblatt zur Digitalen Bestandsdokumentation der Phase I (noch
in
Bearbeitung)
6
Lageplan der Liegenschaft
(Ausschnitt topographische Karte 1 : 25 000)
7
Weitere Unterlagen zur
Liegenschaft (siehe Vorbemerkungen Punkt 2)
8
Die Anlagen
wurden schon
ausgehändigt.
Teil 1: Vorbemerkungen
1
Einleitung
Diese Leistungsbeschreibung der Phase I bezieht sich auf die Liegenschaft
Name,
WE-Nummern der
Bundeswehr und/oder der BImA,
Ort/Lage,
Größe, Flurstücke
Für die vollständige Erfassung und Erstbewertung von
Kontaminationsverdächtigen Flächen (KVF) in der Phase I sind neben den
Beschreibungen der KVF auch die historische Entwicklung und Nutzungen
der Liegenschaft sowie die allgemeine Standortbeschreibung darzustellen
und bei der Bewertung zu berücksichtigen. Durch umfangreiche Recherchen
und Begehungen vor Ort sind auf der Liegenschaft vorhandene KVF
abzugrenzen. KVF können auf der Liegenschaft befindliche Altablagerungen
(z. B. Deponien, Müllplätze) oder Altstandorte (z. B. Produktionsstätten,
Tankstellen, Lagereinrichtungen u. ä.), aber auch in Betrieb befindliche
potentiell umweltgefährdende Anlagen (z. B. Anlagen der Wasser- oder
Energiewirtschaft) sowie sonstige schädliche Bodenveränderungen (z. B.
Unfälle, Havarien) sein, die umweltrelevante Stoffe in höheren
Konzentrationen als der regionalen Grundbelastung beinhalten oder
emittieren können. Die Betriebs- und Handlungsabläufe der jeweils
kontaminationsrelevanten Nutzungszeiträume auf der Liegenschaft
sind ausführlich darzulegen.
Eine beispielhafte Auflistung möglicher KVF ist der beigefügten
Zusammenstellung von Flächen/Anlagen in Anlage 4 „Ergänzung zum Merkblatt zur Dokumentation der Erfassung und
Erstbewertung im Rahmen der Phase I (BFR BoGwS A-1.2.1)“ zu entnehmen.
Vom Auftragnehmer (AN)/Gutachter ist ein Bewertungsvorschlag einer
Flächenkategorie gemäß Phasenschema der Baufachlichen Richtlinien
Boden- und Grundwasserschutz (BFR BoGwS, Herausgeber BMI und BMVg) zu treffen. Zusätzlich zu dieser Erstbewertung ist bei
weiterem Erkundungsbedarf ein Vorschlag zum weiteren Vorgehen (Phase
IIa, Umfang der Analytik und Untersuchungsmethoden) aufzuführen und
ergänzend zu Kap. 5.1.9 mit einer Kostenschätzung zu versehen.
2
Vorhandene Unterlagen
Dem Bieter können bereits vom Auftraggeber (AG) für
die Bearbeitung der Phase I folgende Unterlagen zum Standort zur
Verfügung gestellt werden:
Aufführung der Unterlagen, die bereits vom Auftraggeber zur Verfügung
gestellt werden können, damit eine Kalkulation beim Auftragnehmer
möglich ist. Hierzu zählen z. B. die Historisch-genetische Rekonstruktion
(HgR), Berichte zu bereits untersuchten oder sanierten Flächen etc.
3
Standortbeschreibung
3.1
Allgemeine Beschreibung
Hier ist eine Beschreibung unter Angabe der
folgenden Punkte nötig:
Ú
WE-Nummern der
Bundeswehr und der BImA
Ú
Name
Ú
Größe
Ú
Ort/Lage
Ú
Flurstücke
Ú
verkehrliche
Anbindung
Ú
Nutzungen
Ú
ggf. geplante
Nutzungen
Ú
Bausubstanz
Ú
Historie der
Nutzung aus der HgR (soweit bekannt)
Ú
frühere/derzeitige und geplante Nutzungen des Untersuchungsgebiets
Ú
ggf. kurze
naturräumliche Beschreibung (z. B. Geologie, Hydrogeologie)
3.2
Zufahrt/Hindernisse, Betretungserlaubnisse
Hier ist eine
Beschreibung der Begehbarkeit der Untersuchungsfläche vom AG zu
erstellen:
Zu folgenden
Punkten kann es erforderlich sein, den Auftragnehmer im Vorfeld
ausführlich zu informieren:
Ú
Welche Nutzer
sind für das Betreten der Fläche zu informieren und ist durch
Betriebsabläufe die Zugänglichkeit stark eingeschränkt?
Ú
Sind
sicherheitsrelevante Überprüfungen/Belehrungen vor Betretung notwendig?
Ú
Ist das Tragen
von Persönlicher Schutzausrüstung (PAS) notwendig? Welche Art der PSA?
Ú
Werden
Ausweisüberprüfungen stattfinden?
Ú
Ist eine
Ausweiserstellung seitens des militärischen Nutzers erforderlich?
Ú
Ist eine
Fotografiererlaubnis einzuholen?
Ú
Gibt es Bereiche
mit eingeschränkter Zugänglichkeit aufgrund von Kampfmittelgefährdungen,
militärischen sicherheitsrelevanten Nutzungen etc.?
Hinweis für den Auftragnehmer: Verzögerungen oder Behinderungen, die sich
aus den beschriebenen oben aufgeführten Punkten ergeben, werden nicht
gesondert vergütet und sind mit einzukalkulieren.
4
Hinweise zur Angebotsabgabe
4.1
Anmerkungen zur Angebotskalkulation
-
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
-
Es sind alle Lohnbelastungen des Auftragnehmers einzukalkulieren.
Zulagen für Verschmutzungen, Erschwernisse, Hilfsmittel und
dergleichen sind mit in die Positionen einzurechnen.
-
An- und Abfahrten werden nicht gesondert vergütet. Die Kosten
hierfür sind in die Kalkulation einzurechnen.
-
Über die geleisteten Stunden für Positionen auf
Stundennachweis ist vom Auftragnehmer ein Nachweis
(Datum/Name/detaillierte Aufschlüsselung der Stunden zu den jeweils
erbrachten Leistungen) zu führen und es gelten die Bestimmungen
gemäß § 10.2.1 AVB Anlage 2 und § 11.
-
Bei voraussichtlicher Überschreitung der Summe
der angesetzten Stunden ist durch den AN unmittelbar eine Absprache
zum weiteren Vorgehen mit dem AG erforderlich. Der zusätzliche
Zeitbedarf ist vom AN abzuschätzen und zu kalkulieren und dem AG
vorzulegen.
4.2
Nachweis der Eignung und der Sachkunde
Es sind mit dem
Angebot seitens des Angefragten Referenzen bzw. eine Referenzliste mit
Angabe von Ansprechpartnern der jeweiligen Auftraggeber zu
vergleichbaren Projekten in den letzten drei Jahren zum Boden- und
Grundwasserschutz im Bereich der Erfassung und Bewertung einer Phase I
oder vergleichbaren Historischen Erfassungen auf vorzugsweise
militärischen Flächen vorzulegen.
4.3
Fachlich Beteiligte
Folgende Stellen/Institutionen bzw. Personen sind am
Projekt der Phase I beteiligt:
Hier folgt eine Aufzählung
potentieller Stellen möglichst mit Angabe der Personen
Ú
Auftraggeber der Bauverwaltung: Bundeswehr/BImA Sparte
Ú
Eigentümer; BMVg, BAIUDBw Kompetenzzentrum K6, BImA;
Dritte
Ú
Auftraggeber des Büros: Bauverwaltung
Ú
Nutzer: BwDLZ, Truppe, Bundesforst, FBG, weitere nutzende
Bundesinstitution oder Dritte
Ú
Behörden, Obere und Untere Behörden, Kreisverwaltungen,
Kommunale Behörden
Ú
Bei
BImA-Aufträgen: Leitstelle des Bundes für Boden- und Grundwasserschutz im NLBL
Derzeit werden folgende Ansprechpartner für
fachliche Fragestellungen und für die Projektsteuerung seitens des AG
benannt:
Ú
Auftraggeber des Büros:
Bauverwaltung/Institution/Name/Telefon/E-Mail
Ú
eventuell Leitstelle des Bundes für Boden- und Grundwasserschutz
Ú
eventuell BImA oder BAIUDBw Kompetenzzentrum K6
4.4
Projektteam des Auftragnehmers
Vor
Aufnahme der Leistungen ist dem Auftraggeber das Projektteam zu benennen
(mit Qualifikation und Sachkunde der Mitarbeiter). Es ist
sicherzustellen, dass die Leistungen fristgerecht durchgeführt werden.
Der Projektleiter soll als zentraler Ansprechpartner fungieren. Es ist
sicherzustellen, dass der
Projektleiter zu jedem Zeitpunkt den aktuellen Stand des Projektes
darstellen kann.
4.5
Reisekosten
Projektbezogene Reisekosten sind in die Angebotssumme(n)
einzurechnen. Darüber hinausgehende, auf Wunsch des Auftraggebers
durchzuführende Reisen werden gemäß Bundesreisekostengesetz abgerechnet.
4.6
Honorare und Nebenkosten
Nebenkosten werden nicht gesondert vergütet und sind, sofern in der
Position nicht gesondert aufgeführt, in die Einzelpreise einzurechnen.
4.7
Ausführungszeitraum und Termine
Der Beginn der Ausführung ist ab
01.01.2000 vorgesehen. Die
Arbeiten sind umgehend nach Freigabe durch den Auftraggeber aufzunehmen.
Der Beginn der Arbeiten ist dem Auftraggeber anzuzeigen.
Der Phase I-Bericht im Vorabzug ist
zum 01.01.2000 beim Auftraggeber zur Prüfung vorzulegen.
Die Phase I-Erfassung und -Erstbewertung in Berichtsform
sollte zum
01.01.2000 abgeschlossen sein und
der Bericht beim AG zum 01.01.2000 vorgelegt werden.
Die INSA (EFA-Modus)-Datenerfassung ist dem AG zum
01.01.2000 zu übergeben.
4.8
Angebotsabgabe
Das Angebot zu Leistungen gemäß beiliegendem LV ist spätestens am
_____________ schriftlich X
-fach bei Bauverwaltung, Frau/Herr
einzureichen.
Zusätzlich ist das Angebot in elektronischer Form (Excel-Format,
Word-Format) der
Bauverwaltung (E-Mail-Adresse) zu
übermitteln.
Vor Angebotsabgabe hat der
Bieter die Möglichkeit einer Ortsbegehung. Termine sind mit dem
Auftraggeber (Bauverwaltung) abzustimmen.
Für fachliche Fragen zum Angebot steht der Auftraggeber
(Bauverwaltung) zur Verfügung.
Teil 2: Leistungen
zur Phase I
1
Leistungsbeschreibung
1.1
Leistungsumfang
Die zu
erbringenden Leistungen für die Phase I lassen sich wie folgt
zusammenfassen:
Ú
Einführungsbesprechung
Ú
Kontaktaufnahme, Recherche sowie Beschaffen und Auswerten vorhandener
Unterlagen bezüglich Historie der Liegenschaft, Standortdaten und
möglicher Kontaminationen sowie Erstellen und Abstimmen einer
Begehungsliste mit dem AG
Ú
Erfassung und Bewertung von kontaminationsverdächtigen Flächen (KVF)
anhand der ausgewerteten Unterlagen sowie durch Ortsbegehung
Ú
Dokumentation der relevanten Erkenntnisse zur Liegenschaft insgesamt
sowie der Kontaminationsverdachtsflächen im Einzelnen einschließlich
Vergabe einer Flächenkategorie nach BFR BoGwS und Vorschlägen zum
weiteren Vorgehen in der Phase II als Bericht sowie Vorlage einer
Kostenschätzung (in einer separaten Anlage) für potentielle Maßnahmen
der Phase IIa.
Ú
Digitale Dokumentation mittels INSA (EFA-Modus)
Ú
Berichtsvorstellung
Die
Arbeiten erfolgen auf Grundlage der aktuellen Fassung der BFR BoGwS
des BMI und des BMVg. Die BFR BoGwS werden somit auch
Vertragsbestandteil.
Diese
Leistungsbeschreibung und das Leistungsverzeichnis werden Bestandteil
des Vertrages.
Der Beginn und der
Abschluss der Arbeiten sind dem Auftraggeber (AG) rechtzeitig
mitzuteilen.
1.2 Beschreibung der
Leistungen in Positionen
Pos. 1 Kontaktaufnahme, Beschaffung und Auswertung vorhandener Unterlagen
Pos. 1.1 Termin Einführungsbesprechung
Mit dem beauftragten AN wird vor Beginn der
Erhebung eine Einführungsbesprechung mit allen beteiligten Dienststellen
durchgeführt. Diese Besprechung dient u. a. der Absprache der
Übergabeunterlagen.
Beispielhaft werden hier folgende Stellen genannt, die an einer solchen
Besprechung beteiligt sein könnten:
Ú
zuständige Oberfinanzdirektion/Fachaufsicht der Länder
Ú
zuständiges Bauamt
Ú
Auftraggeber der Bauverwaltung (BAIUDBw, BImA)
Ú
BAIUDBw KompZ BauMgmt (K1, K2 oder K6)
Ú
zuständige örtliche Liegenschaftsverwaltung (z. B.
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben,
FBG)
Ú
Eigentümer (BImA, Dritte)
Ú
bei militärischen Liegenschaften: Kommandant sowie ggf. auf der
Liegenschaft vorhandene Einheiten oder Dienststellen
Ú
verantwortliche Personen von potenziell umweltgefährdenden Einrichtungen
(z. B. Tanklager, Tankstellen, Werkstätten)
Wichtig sind bei diesem
Termin auf jeden Fall Personen mit Ortskenntnissen, die sich mit dem
Handling auf der Liegenschaft auskennen. Im Zuge der
Einführungsbesprechung sollten Kontaktdaten wie Telefonnummern und
E-Mail-Adressen ausgetauscht werden.
Pos. 1.2
Kontaktaufnahme und Befragung
Kontaktaufnahme,
einschließlich Zeitbedarf für eventuelle
Hin- und Rückfahrten, zu allen relevanten Stellen und
Personen, die für die Beschaffung sämtlicher Informationen über die
Geschichte und den gegenwärtigen Zustand der Liegenschaft in Frage
kommen sowie zu allen Stellen, die beteiligt sind oder über die im
Rahmen der Erkundung und Erfassung vorzunehmenden Arbeiten informiert
werden müssen. Befragung dieser Stellen bzw. Personen zu den in Position
2, 3 und 4 zu recherchierenden Angaben. Dazu gehören:
Ú
zuständige Oberfinanzdirektion / Fachaufsicht der Länder / Leitstelle
BoGwS der Länder
Ú
zuständige Baudurchführende Ebene
Ú
zuständige örtliche Liegenschaftsverwaltung (z. B.
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum,
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, FBG)
Ú
BAIUDBw KompZ BauMgmt
Ú
Archive (z. B. Bundes- oder
Landesarchive)
Ú
Leitstelle des Bundes für Kampfmittelräumung im NLBL wegen Luftbilddatenbank und Archivkenntnissen
(ggf. Beschaffung von Luftbildern über die Leitstelle des Bundes)
Ú
zuständige Fachbehörden (Umweltamt, Planungsamt, Geologisches Landesamt
usw.)
Ú
zuständige Vollzugsbehörden (Landkreis, Bezirksregierung, kommunale
Stellen)
Ú
zuständiges Katasteramt
Ú
Kampfmittelbeseitigungsdienst
Ú
Eigentümer (BImA, Dritte)
Ú
bei militärischen Liegenschaften: Kommandant sowie ggf. sämtliche auf
der Liegenschaft
vorhandenen Einheiten oder Dienststellen
Ú
sämtliche verantwortliche Personen von potenziell umweltgefährdenden
Einrichtungen
(z. B. Tanklager, Tankstellen, Werkstätten, Feuerwehr)
Ú
Zeitzeugen (z. B. ehemalige oder jetzige auf der Liegenschaft tätige
Personen)
Ú
sonstige Wissensträger (z. B. Wasserwerk, Forstamt)
Pos. 1.3
Übernahme, Beschaffung und Auswertung vorhandener Unterlagen
Auswertung bereits erhobener Informationen (Karten, Lagepläne, evtl.
Luftbilder und Ergebnisberichte zur Luftbildauswertung, Gutachten z. B.
zu Altlastenerkundungen, Wasser- und Baugrunduntersuchungen), die bei
Auftragsvergabe bzw. im Rahmen der Kontaktaufnahme und Befragung
übernommen wurden. Diese Auswertung dient zur Darstellung der
historischen Entwicklung und Nutzung der Liegenschaft, zur Beschreibung
der Standortverhältnisse im Untersuchungsgebiet sowie der Erfassung von
KVF.
Zur Darstellung der historischen Entwicklung und Nutzung der Liegenschaft
gehören detaillierte Beschreibungen folgender Punkte:
Ú
Frühere und derzeitige Eigentümer
Ú
Nutzung der Liegenschaft in der Vergangenheit und Gegenwart (z. B.
militärische und nichtmilitärische Nutzung, technische Bereiche,
Unterkunftsbereiche, Lagerflächen, Freiflächen)
Ú
vorherige, derzeitige und geplante Wasserversorgung (u. a. Lage von
Trink- und Brauchwasserbrunnen)
Ú
besondere Vorkommnisse (z. B. Kriegseinwirkung, Havarien)
Ú
geplante Nutzung der Gesamtliegenschaft
Ú
Umgebungsnutzung (z. B. nahegelegene Industrie-, Gewerbe-, Wohn-,
Schutzgebiete, land-, forstwirtschaftliche Nutzung, militärische Nutzung
u. ä.)
Zur Erfassung der Standortverhältnisse gehören Recherchen und Aussagen zu
lokalen geographischen und morphologischen, geologischen,
hydrogeologischen, hydrologischen und biologischen Verhältnissen.
Geographie und Morphologie
Ú
geographische Lage, Topographie der Liegenschaft
Ú
Größe der Liegenschaft
Ú
Morphologie (Liegenschaft und Umgebung)
Geologie
Kurzbeschreibung der lokalen Geologie mit
Angaben zur Stratigraphie, Petrographie und der
strukturgeologischen Situation.
Hydrogeologie
Beschreibung der lokalen hydrogeologischen
Verhältnisse (aus Recherchen und Literatur):
Ú
Anzahl und Lage der grundwasserleitenden Schichten
Ú
Arten der Grundwasserleiter (gespannt, halbgespannt, frei)
Ú
Flurabstände
Ú
Durchlässigkeiten und Mächtigkeiten der Grundwasserdeckschichten
Ú
Transmissivitäten und Speicherkoeffizienten der Grundwasserleiter
Ú
Mächtigkeiten der Grundwasserleiter
Ú
Grundwasserfließrichtung und -geschwindigkeit, Grundwasserscheiden
Ú
vertikaler Abstand des kontaminierten Bereichs zum Grundwasser
Ú
Lage und Zustand von relevanten Entnahmebrunnen, Lage der Filter,
Entnahmemenge
Ú
Lage und Zustand von nahegelegenen Beobachtungsbrunnen
Ú
Grundwasserchemismus (aus Wasseranalysen)
Hydrologie der Oberflächengewässer
Erfassung von nahegelegenen
Oberflächengewässern (Lage, Geometrie, Fließgeschwindigkeit),
Entwässerung der Liegenschaft zu Vorflutern, Angaben über Wasser ex-
oder infiltrierende Gewässerabschnitte und oberirdische Wasserscheiden
Biologie
Erfassung und Dokumentation der
standortspezifischen biologischen Situation, insbesondere
Vegetationsschäden, Veränderungen, die einen Hinweis auf KVF liefern
sowie Schutzgebiete
Pos. 2
Erfassung von Kontaminationsverdächtigen Flächen und
liegenschaftsbezogenen Daten
Pos. 2.1 Vorbereitung der Liegenschafts-/Geländebegehung
Anhand der Kontaktaufnahme, Übernahme und Bewertung der vorhandenen
Unterlagen kann die Vorbereitung der Erfassung von KVF auf der
Liegenschaft bzw. im Untersuchungsgebiet beginnen und es können alle
Flächen und die dazu vorliegenden Informationen in einer Begehungsliste
zusammengestellt werden, von welchen eine Umweltgefährdung ausgehen
könnte. Die Begehungsliste ist vorab mit dem AG abzustimmen.
Als kontaminationsverdächtige Flächen (KVF) werden u. a. erfasst:
Ú
potenziell umweltgefährdende Einrichtungen aus der Vergangenheit und der
Gegenwart: Infrastruktureinrichtungen, in denen relevante Schadstoffe
gelagert, gehandhabt oder verbraucht worden sind/werden (z. B.
Lagerplätze für Gifte, Chemikalien u. ä., Tanklager, Tankstellen,
Technische Zonen, Schießplätze, Waschplätze)
Ú
Entsorgungseinrichtungen (z. B. Leichtflüssigkeits- oder Ölabscheider,
Verbrennungsplätze, Sprengplätze, Sickerbrunnen)
Ú
„Wilde Ablagerungen“, verfüllte „Löcher“, Altablagerungen und Deponien
Ú
Boden-, Oberflächengewässer- und Grundwasserkontaminationen, sowie
Veränderungen der biologischen Situation an oder auf der KVF
Ú
Ausweisung von Verdachtsbereichen mit Feuerwehrtypischen Nutzungen sowie
typischen Einsatzbereichen von per- und polyfluorierten Chemikalien
(PFC)
Folgende KVF-bezogene Daten sollten wegen der Dokumentation
im INSA (EFA-Modus)
recherchiert werden:
Ú
Allgemeine Angaben zur KVF
u. a.
Koordinaten (siehe hierzu BFR Verm), Höhe, Art und Bezeichnung der KVF,
Angabe, ob die Anlage/KVF noch in Betrieb befindlich ist
Ú
Angaben zum Lageplan der Verdachtsfläche
Ú
Nutzung der KVF
Kurzdarstellung der vormaligen, derzeitigen und geplanten Nutzungen der
KVF. Der zeitliche Ablauf der Entwicklungsgeschichte und eine umfassende
Beschreibung und Dokumentation der einzelnen KVF ist detailliert im
Bericht darzustellen.
Ú
Standortkriterien der KVF
u. a.
Dimensionen (Fläche, Kontaminationstiefe, Ablagerungsvolumen
u. a.), Zustand der KVF
(Vorhandensein von Hüllmaterial, Sohl- und Oberflächenabdichtung,
Beschreibung), geologischer Standorttyp, Wechselwirkungen mit der Umwelt
Ú
Angaben zum Stoffinventar auf der KVF
u. a. Bezeichnung und Nummer des Stoffes bzw. der Stoffgruppe,
betriebsbedingte Verluste, Menge, Zeitraum des Stoffeintrages,
Erläuterungen
Ú
Sonstige umweltrelevante Angaben zur KVF und dessen Umgebung
Hier werden vor allem Angaben erfragt, die für die Beurteilung, welche
Schutzgüter durch die Kontamination gefährdet sind, erforderlich sein
können (Lage der KVF zu schutzbedürftigen Flächen sowie zu Brunnen und
Oberflächengewässern, Angaben zu Aufbereitungsanlagen, alternativen
Versorgungsmöglichkeiten, Abwasseranlagen). Weiterhin werden im Textteil
des Berichtes Angaben über betroffene Kontaminationspfade erwartet.
Ú
Festgestellte Umweltbelastungen
Angaben zur Art der Belastung und zu den betroffenen Schutzgütern
Ú
Besondere Vorkommnisse
Kurzbeschreibung (mit Zeitangaben) von kriegsbedingten (wie z. B.
Explosionen, Bombardierungen, Sprengungen) sowie nutzungs- bzw.
kontaminationsbedingten Vorkommnissen (Personenschäden, Havarien,
Vegetationsschäden, Geländeabsenkungen etc.). Detailinformationen sind
im Textteil des Berichtes zu dokumentieren.
Pos. 2.2
Liegenschafts-/Geländebegehung
Nach Abschluss der Vorauswahl gemäß Position 2.1 sind durch den AN die
Begehungen der Liegenschaft bzw. des Untersuchungsgebiets
ggf. mit dem/der
Umweltschutzsachbearbeiter/-in sowie evtl. weiteren Vertretern des BwDLZ
und ggf. mit Unterstützung der Bauverwaltung durchzuführen.
Im
Bedarfsfall sind Vertreter der folgenden Institutionen zu informieren bzw. als Teilnehmer
bei der Begehung hinzuzuziehen:
Ú
Auftraggeber (Bauverwaltung),
Leitstelle BoGwS des Landes, Fachaufsichtsführende Ebene
Ú
zuständige örtliche
Liegenschaftsverwaltung (z. B. Bundeswehr-Dienstleistungszentrum,
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Fernleitungsbetriebsgesellschaft,
Bundesforst)
Ú
BAIUDBw KompZ BauMgmt
Ú
Eigentümer (BImA, Dritte)
Ú
Nutzer (THW, Bundeseinrichtung,
Dritte)
Ú
bei militärischen Liegenschaften:
Kommandant sowie ggf. auf der Liegenschaft vorhandene Einheiten oder
Dienststellen
Ú
sämtliche verantwortliche
Personen von potenziell umweltgefährdenden Einrichtungen (z. B.
Tanklager, Tankstellen, Werkstätten)
Ú
Zeitzeugen (z. B. ehemalige oder
jetzige auf der Liegenschaft tätige Personen)
Ú
sonstige Wissensträger (z. B.
Wasserwerk, Forstamt)
Es
ist der Zugang für die
Ortsbegehung samt Zugänglichkeit der vorgesehenen zu begehenden Objekte
rechtzeitig abzusprechen und ggf. entsprechende Berechtigungen sowie
eine Fotografiererlaubnis beim jeweiligen Nutzer oder Eigentümer zu
beantragen.
Zu den Begehungen sind ein geeigneter Lageplan mit Gebäudenummern sowie
sonstige relevante Unterlagen mitzuführen. Weitere wichtige und
mitzuführende Informationsgrundlagen sind u. a. Bestandslisten des
zuständigen Technischen Betriebsdienstes mit Größen- und Altersangaben
von z. B. Tankanlagen, Leichtflüssigkeitsabscheidern und anderen
Einrichtungen, in welchen mit Wasser gefährdenden Stoffen umgegangen
wurden. Die Zusammenstellung in der
Anlage 4 beinhaltet beispielhaft Unterlagen bzw. Daten, die
für die Vorbewertungen und für die Begehungen wichtig sein können.
Werden bei der Begehung weitere Verdachtsflächen oder umweltrelevante
Anlagen / Sachverhalte etc. ermittelt, sind diese zusätzlich als KVF bei
der Erfassung und Bewertung zu berücksichtigen.
Mehrere baugleiche Anlagen auf einer Liegenschaft, die in einem ähnlichen
Zeitraum errichtet wurden und sich in einem gleichen baulichen Zustand
befinden, sind alle einzeln zu begehen. Eine beispielhafte Begehung nur
einer Anlage ist nicht zulässig.
Im Zuge der Ortsbegehung sind auch naturräumliche Annahmen aus Pos 1.3 zu
überprüfen bzw. Beschreibungen im Bericht hinzuzufügen.
Während der Ortsbegehung sind die für den
Bericht geforderten Fotos zu den KVF zur Dokumentation zu erstellen.
Pos. 3 Auswertung und Dokumentation
Pos. 3.1
Dokumentation in Berichtsform mit Liegenschaftsordner
Die Ergebnisse der Erfassung sind in einem detaillierten Bericht bzw.
Gutachten übersichtlich darzustellen. Die im „Merkblatt zur
Dokumentation der Erfassung und Erstbewertung im Rahmen der Phase I
(Anlage 3)“ aufgeführten Hinweise und die Gliederungsstruktur sind
Vertragsbestandteil und sind bindend zu beachten.
Zusammenfassung
Es ist eine separate Zusammenfassung mit einer Kurzbeschreibung
des Standortes und allen wesentlichen Angaben zum Gefährdungspotenzial
zu erstellen. Diese ist durch eine Karte mit den ausgewiesenen
Verdachtsflächen, Schutzgütern etc. zu ergänzen.
Erstbewertung KVF
Eine Erstbewertung einer KVF umfasst:
Ú
Bewertung des Gefährdungspotenzials der KVF aus der bisherigen Nutzung
Ú
Bewertung des festgestellten oder vermuteten Schadstoffpotenzials
Ú
Gefährdungspotenzial der Schadstoffe hinsichtlich der Schutzgüter
menschliche Gesundheit, Grund- und Oberflächenwasser, Boden,
Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und Eigentums Dritter
Ú
Lage der KVF zu schutzbedürftigen Flächen (Trinkwasserschutzzonen,
Natur-, Landschaftsschutzgebieten)
Ú
Aussagen zu potentiellen Kontaminationspfaden
Ú
Kontaminationshypothese: Der Kontaminationsverdacht ist als eine
Kontaminationshypothese über Art, Entstehung und Verteilung einer
Kontamination zu beschreiben.
Ú
ggf. Hinweis auf notwendige Sofortmaßnahmen
Für jede KVF ist ein Vorschlag einer Flächenkategorie gemäß BFR BoGwS
im Bericht aufzuführen und entsprechend zu begründen. Hierbei ist in der
Phase I ausschließlich zwischen den beiden folgenden Flächenkategorien
zu unterscheiden:
A:
Es besteht kein weiterer Handlungsbedarf. Eine uneingeschränkte
Nutzung ist möglich.
E:
Auf der Fläche wurden Kontaminationen festgestellt bzw. im Rahmen
der Erfassung und Erstbewertung (Phase I) aufgrund der Nutzung vermutet.
Für die abschließende Gefährdungsabschätzung sind weitere Daten
erforderlich (z. B. Ausdehnung der Kontamination, Art der Schadstoffe,
Mobilität, Toxizität etc.). Es besteht weiterer Untersuchungsbedarf.
Dieser wird im Rahmen der Phase II gedeckt.
Es ist ein Vorabzug des Berichts
beim Auftraggeber vorzulegen und in Absprache mit dem AG in eine
endgültige Form zu überführen. Anpassungen des Berichtsentwurfs auf
Anforderung des AG werden nicht gesondert vergütet.
Der Bericht inkl. Karten, Plänen, Fotos etc. ist in mehrfacher
Ausfertigung (siehe
Leistungsverzeichnis und/oder Vertragsmuster) dem Auftraggeber zu
übergeben. Die Zeichnungen sind normgerecht, farbig bzw. mit Symbolen
anzulegen und DIN-gerecht zu falten.
Außerdem ist der gesamte Bericht auf einem
Datenträger zu liefern. Hinsichtlich der dabei zu verwendenden Formate
sind die folgenden Forderungen zu beachten:
Ú
Der Berichtstext und textförmige Anlagen sind vollständig (inkl.
Titelblatt, Tabellen und Grafiken) in einem editierbaren Format
(OpenDocument-Format, Microsoft Office), Tabellen MS-Excel kompatibel
und zusätzlich als Gesamtdokument im PDF-A-Format (ab Adobe PDF 1.5,
Druckausgabequalität) zu liefern.
Ú
Vom Auftragnehmer erstellte Karten und Pläne sind vollständig digital
als PDF-Datei (ab Adobe PDF 1.5, Druckausgabequalität) zu übergeben. Die
Übergabe der Ausgangsdaten kann zusätzlich erfolgen. Hierfür sind
Vektorgrafikformate zu verwenden. Die Übergabe der Daten im Format von
CAD- oder GIS-Systemen wird vereinbart. Herstellerspezifische Formate
von Grafikprogrammen sind nicht zulässig, hier muss eine Konvertierung
erfolgen.
Ú
Die Fotos der Fotodokumentation sollen digital übergeben werden. Aus den
Dateinamen muss eine Zugehörigkeit zu einer Liegenschaft und ggf. einer
einzelnen KVF/KF ersichtlich sein. Jedes Foto muss digital das
Aufnahmedatum wiedergeben. Position und Blickrichtung aller Aufnahmen
sind zu dokumentieren. Zusätzlich sind alle Fotos beschriftet in einem
PDF-Dokument zusammengefasst zu liefern.
Ú
Karten, Lagepläne und Luftbilder, die im Rahmen der Kontaktaufnahme und
Befragung übernommen wurden, sind eingescannt im JPG- oder PDF-Format zu
übergeben.
Ú
Sonstige relevante Unterlagen (z. B. Schriftverkehr), die übernommen
wurden, sind eingescannt im PDF-Format zu übergeben.
Zusätzlich ist ein sogenannter „Liegenschaftsordner“ zu führen und dem AG
in einfacher Ausführung mit
dem Bericht/Gutachten zu übergeben. Im „Liegenschaftsordner“ werden
Liegenschafts-/WE- und- KVF-bezogen die ausgewerteten Unterlagen
abgelegt. Digitale Unterlagen können auf einem Datenträger (DVD/CD)
übergeben werden. Zu den für den „Liegenschaftsordner“ relevanten
Unterlagen zählen Planunterlagen, Pläne und Schnitte technischer
Anlagen, Schriftverkehr, TÜV-Prüfdokumente etc., die zur Einschätzung
der WE/Liegenschaft und Bewertung nach den Flächenkategorien der KVF
beigetragen haben oder als Quelle genannt werden, aber nicht direkt im
Bericht im Anhang oder Anlage hinterlegt werden.
Für jede
KVF mit weiterem Untersuchungsbedarf in einer Phase II, also mit der
Flächenkategorie E in der Phase I, ist ein Vorschlag zur Erkundung samt
Kostenschätzung vorzulegen. Folgende Angaben zum weiteren
Untersuchungsprogramm sind pro KVF zu tätigen:
Ú
Angabe, ob es sich zum Zeitpunkt der Beurteilung um eine in Betrieb
befindliche Anlage handelt
Ú
Aufschlussart (Schurf, oberflächennahe Probe, Bohrung,
Grundwassermessstelle etc.) und Anzahl der Aufschlüsse
Ú
Art des zu beprobenden Mediums (Boden, Wasser, Bodenluft)
Ú
Parameterumfang zur Analytik
Ú
Eine Kostenschätzung zum Untersuchungsumfang ist als zusätzliche Anlage
zum Bericht nur dem Auftraggeber vorzulegen.
Abstimmungen mit
Genehmigungsbehörden zur Einstufung der KVF und zum Untersuchungsumfang
sind vom AN nicht zu treffen.
Abweichungen von diesen Vorgaben sind nur in Absprache mit dem
Auftraggeber zulässig.
Pos. 3.2
Dokumentation in Berichtsform mit Liegenschaftsordner
Wenn sich aufgrund der Recherchen keine
Hinweise auf KVF ergeben, ist ein Kurzbericht gemäß Anlage 3 (BFR BoGwS
Merkblatt A-1.2) anzufertigen.
Die Einschätzung, dass keine KVF vorliegen, ist
im Kurzbericht argumentativ nachvollziehbar darzustellen.
Pos. 3.3
Erstellung zusätzliches Berichtsexemplar
Erstellung eines zusätzlichen Berichtsexemplars
samt aller Anlagen, die über die vertraglich vereinbarte Anzahl
hinausgehen und vom AG beim AN bestellt werden.
Pos. 3.4
Erstellung zusätzliches Kurzberichtsexemplar
Erstellung eines zusätzlichen
Kurzberichtsexemplars samt aller Anlagen, die über die vertraglich
vereinbarte Anzahl hinausgehen und vom AG beim AN bestellt werden.
Pos. 3.5
Erstellung zusätzliches Exemplar Liegenschaftsordner
Erstellung eines zusätzlichen Exemplars des
Liegenschaftsordners samt aller Anlagen, die über die vertraglich
vereinbarte Anzahl hinausgehen und vom AG beim AN bestellt werden.
Pos. 4
Digitale Bestandsdokumentation im INSA (EFA-Modus)
Das INSA (EFA-Modus)
(Erfassungsprogramm für BoGwS / Altlasten) dient zur dezentralen
projektbezogenen Erfassung der im Rahmen der Erfassung und Erkundung von
Boden- und Grundwasserkontaminationen auf Bundesliegenschaften erhobenen
Daten durch beauftragte Ingenieurbüros. Mit INSA (EFA-Modus) erfolgt die
Datenerfassung der Sach- und Geodaten in allen Phasen der BFR BoGwS der
Bearbeitung, von der Ersterfassung bis zur Sanierung.
Zur Erfassung der liegenschafts-, projekt- und KVF-bezogenen Daten
wird vom Auftraggeber der
projektbezogene Datensatz für das INSA (EFA-Modus) zur Verfügung
gestellt. Der Auftragnehmer erhält den zur Bearbeitung freigegebenen
Datensatz für die jeweilige Liegenschaft bei Auftragsvergabe.
Details zum Verfahrensablauf der Datenerfassung
sowie zum Bezug und zur Handhabung der Software INSA (EFA-Modus) sind
dem „Merkblatt Digitale Bestandsdokumentation“ (Anlage 5) zu entnehmen.
Dieses Merkblatt ist Vertragsbestandteil.
Die erfassten INSA (EFA-Modus)-Daten werden dem
Auftraggeber zur Prüfung vorgelegt. Werden Mängel festgestellt, so sind
diese ohne zusätzliche Vergütung zu korrigieren.
Pos. 4.1
Erfassung Daten zur Liegenschaft im INSA (EFA-Modus)
Die Mindesterfassung ist im Merkblatt vorgegeben.
Pos. 4.2
Erfassung Daten zum Projekt im INSA (EFA-Modus)
Neben dem Bericht der beauftragten Phase I sind in
Rücksprache mit dem AG eventuell Altberichte in digitaler Form
einzufügen.
Pos. 4.3
Erfassung Daten pro KVF im INSA (EFA-Modus)
Die Mindesterfassung ist im Merkblatt vorgegeben.
Es wird eine Stückzahl im Leistungsverzeichnis
geschätzt. Es wird nur die tatsächlich erfasste und im INSA (EFA-Modus)
dokumentierte Anzahl an KVF zur Abrechnung anerkannt.
Pos. 5
Ortstermine
Ortstermine zur Projektierung, Vorbereitung und
Vorstellung der Untersuchungsergebnisse durch einen verantwortlichen
Mitarbeiter inkl. aller Nebenkosten, ggf. als Eventualpositionen auf
Nachweis.
Pos. 5.1
Ortstermin auf der Liegenschaft
Pos. 5.2
Ortstermin beim Auftraggeber (Projektsteuerung)
Pos. 5.3
Ortstermin beim Auftragnehmer
Pos. 5.4
Ortstermin zur Vorstellung des Berichts
Folgende
Leistungen sind mit der Position 5.4 verbunden und in den Einheitspreis
einzukalkulieren:
Ú
Organisation des Vorstellungstermins, Absprache und Terminierung mit den
zu beteiligenden Personen
Ú
Durchführung und Leitung des Besprechungstermins für die beauftragte
Liegenschaft zur Vorstellung des Gutachtens durch einen verantwortlichen
Mitarbeiter einschließlich Zeitbedarf für Hin- und Rückfahrt
Ú
Die Form der Berichtsvorstellung ist dem AG freigestellt (PowerPoint,
Tischvorlagen, freier Vortrag) und ist in den Einheitspreis
einzukalkulieren
Ú
Protokollführung, Entwurfsverteilung und Anpassung, Verteilung der
abgestimmten Version
Pos. 6 Honorarstundensätze
Leistungen, die über den vertraglichen Umfang
hinausgehen und die schriftlich beauftragt wurden, werden gegen Nachweis
nach Zeitaufwand vergütet.
Fahrtkosten, Tage- und Übernachtungskosten für
Reisen werden nach Bundesreisekostengesetz (BRKG) in der jeweils
gültigen Fassung vergütet. Angabe der Honorarsätze
Die folgenden Positionen dienen als
Bedarfspositionen für Ingenieurleistungen auf Anforderung des
Auftraggebers (z. B. weitere Besprechungen), Preis je Stunde
einschließlich NK
Pos. 6.1
Projektleiter
Pos. 6.2
Wissenschaftlicher Projektbearbeiter
Pos. 6.3 Techniker