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4.4.1.2 Verfahrensablauf Phase III

(1) Die Bearbeitung der Phase III bis zum Abschluss der Gesamtmaßnahme ist in 12 Arbeitsschritte unterteilt (Tab. 4-3).

Tab. 4-3: Verfahrensablauf in der Phase III

Schritt 1

Auftrag an die Bauverwaltung

Phase IIIa

Schritt 2

Durchführung der Sanierungsplanung durch BV Sanierungsuntersuchung/Vorplanung (Phase IIIa-1, entspricht ES-Bau) und Entwurfs-, Genehmigungs-, Ausführungsplanung (Phase IIIa-2, entspricht EW-Bau und AFU-Bau))

  • Beauftragung Dritter
    • Auftragsvergabe
    • Begleitung der Planung
    • Plausibilitätsprüfung
    • Leistungs- und Qualitätsprüfung
    • Rechnungsprüfung
  • Fachtechnische Stellungnahme der BV und/oder Leitstelle BoGwS des Landes
  • Bei Einschaltung der Leitstelle des Bundes ist eine Abstimmung der fachtechnischen Stellungnahme zwischen Bauverwaltung und Leitstelle des Bundes erforderlich

Phase IIIa

Schritt 2, alternativ

Nachfolgende Schritte nach Einzelfestlegung zwischen BImA und BV sowie Leiststelle des Bundes:

Planung von Sanierungsmaßnahmen für die BImA mit rechtssicherer Gestaltung der Sanierungspflichten durch Dritte (z. B. nach Verkauf)

  • Entwurf Verbindlicher Sanierungsplan
    • Berücksichtigung der strategischen Ziele der BImA hinsichtlich Nutzungsänderungen und Verkauf unter technischer und monetärer Abgrenzung der verpflichtenden Maßnahmen im nutzungsparallelen Zustand von den sonstigen Maßnahmen
    • Bei Bedarf Unterstützung durch die BV bei der Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden
  • Entwurf Öffentlich-rechtlicher (Sanierungs-)Vertrag

Schritt 3

Stellungnahme durch die Leitstelle des Bundes für BoGwS

  • wenn ein weiterer Handlungsbedarf mit voraussichtlichen Sanierungskosten von über 2.000.000 Euro ausgewiesen wird
  • bei Bedarf
  • bei Maßnahmen der BImA mit voraussichtlichen Sanierungskosten größer als 250.000 Euro
  • Abstimmung der fachtechnischen Stellungnahme zwischen BV und Leitstelle des Bundes
  • Bericht mit Entscheidungsvorschlag an das für das Bauen zuständige Ministerium bzw. BMVg bzw. BImA, wenn keine Übereinstimmung zur geplanten Vorgehensweise erreicht wurde.

Phase IIIa

Schritt 4

Genehmigung durch BMVg in Abstimmung mit BImA (Genehmigung durch BMVg ist nur erforderlich, wenn die voraussichtlichen Kosten der Sanierungsmaßnahmen 2.000.000 Euro überschreiten)

Phase IIIa

Schritt 5

Genehmigungsplanung und Einholen der öffentlich-rechtlichen Genehmigungen durch die BV

Phase IIIa

Schritt 6

Durchführung der Ausführungsplanung durch die BV

Phase IIIa

Schritt 7

Vergabe der Sanierungsleistungen durch die BV

Phase IIIb

Schritt 8

Durchführung der Sanierung

  • Begleitung und Überwachung der Sanierung durch die BV

Phase IIIb

Schritt 9

Einbindung der Leitstelle BoGwS des Bundes

  • bei absehbaren Sanierungskosten über 2.000.000 Euro
  • bei sonstigen Fällen Stellungnahme auf Anforderung

Phase IIIb

Schritt 10

Durchführung der Nachsorge und Datenerfassung durch die BV

  • Begleitung und Überwachung in der Regel durch die BV

Phase IIIc

Schritt 11

Auswertung durch die BV und Leitstelle BoGwS des Bundes

  • Fachliche Auswertung und auf Anforderung Stellungnahme

Phase IIIc

Schritt 12

Abschluss der Maßnahme

  • Abschlussbericht und behördlicher Bescheid
  • Dokumentation in INSA
  • Entlassung aus der Bearbeitung

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