8.2.3 Datenintegration in das LISA
Bestandsdokumentation
(1) Gemäß RBBau ist die Bestandsdokumentation der Liegenschaft als Basis der Prozesse des Planens, Bauens und Betreibens entsprechend den einschlägigen baufachlichen Regelungen aktuell zu halten. Für die Liegenschaftsbestandsdokumentation ist als bundeseinheitliches Regelwerk die BFR Liegenschaftsbestandsdokumentation eingeführt. In der BV ist das Liegenschaftsinformationssystem Außenanlagen LISA zur digitalen Bestandsdokumentation eingeführt.
Informationsbereitstellung für Betrieb und Baumaßnahmen
(2) Nach Abschluss eines BoGwS-Projektes müssen die Ergebnisse in die Bestandsdokumentation integriert werden. Der Liegenschaftsbetreiber benötigt zur wirtschaftlichen und fachgerechten Wahrnehmung seiner Aufgaben zeitnah die Information, ob auf einer Fläche eine Kontamination vorliegt. Er muss dies bei allen Arbeiten auf den Liegenschaften berücksichtigen. Die Bau- und Liegenschaftsverwaltung benötigt auch weitergehende Informationen zur Planung und Durchführung von Baumaßnahmen sowie zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
(3) Die Integration der Informationen aus dem INSA in die Bestandsdokumentation erfolgt in der LS BoGwS Land mit dem BS BoGwS. Hierbei werden die im INSA gespeicherten Lagedaten in das LISA übertragen.
BoGwS-relevante Objektarten
(4) Folgende BoGwS-relevante Objektarten sind in der Bestandsdokumentation im LISA zu führen:
- Untersuchungsgebiete (Projektgrenzen)
- KVF/KF der Phasen I bis III
- Untersuchungspunkte
Digitalisierung von KVF/KF
(5) Die Erfassung dieser Objektarten erfolgt durch Digitalisierung im INSA bzw. INSA im EFA-Modus.
Genauigkeitsanforderungen
Die Lageerfassung von KVF und KF erfolgt üblicherweise durch Digitalisierung. Dieses Vorgehen ist ausreichend genau, da der Bereich des Kontaminationsverdachts (KVF in den Phasen I und IIa) häufig nur relativ grob auf Grundlage der kontaminationsverursachenden Nutzung festgemacht werden kann. Erschwerend kann sich auswirken, dass diese Nutzung in der aktuellen Topografie nicht mehr nachvollziehbar ist. In diesen Fällen muss sich die Erfassung durch Digitalisierung auf georeferenziertes historisches Kartenmaterial stützen.
Ähnliches gilt in höheren Phasen (ab Phase IIb). Durch die technische Erkundung ist die Ausdehnung einer Kontamination in der Regel genauer bekannt als in den Vorgängerphasen, in vielen Fällen aber weiterhin nur unscharf eingrenzbar, so dass eine Vermessung vor Ort praktisch unmöglich ist.
Untersuchungspunkte und insbesondere Grundwassermessstellen müssen dagegen für die korrekte Auswertung und Interpretation der erhobenen Daten (Analytik, Grundwasserstände) immer in Lage und Höhe eingemessen werden.
Detaillierte Angaben zu den Genauigkeitsanforderungen bei der Erfassung können der frei zugänglichen Kataloganwendung zum Liegenschaftsbestandsmodell (https://www.liegenschaftsbestandsmodell.de) entnommen werden.