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7.2.2 Geländebegehungen/Kartierungen

(1) Geländebegehungen vermitteln einen Eindruck von örtlichen Gegebenheiten und räumlichen Zusammenhängen, der für Planungen, Auswertungen und zur Plausibilitätsüberprüfung recherchierter Informationen unverzichtbar ist. Sie dienen u. a.

  • einer initialen Bestandsaufnahme und damit als Planungsgrundlage für Recherchen, Befragungen und Untersuchungen mit und ohne Probenahme,
  • der Ermittlung örtlicher Wissensträger und betroffener Nachbarn,
  • der Erkundung räumlicher Gegebenheiten (Oberflächenentwässerung, Flächenversiegelung, Vegetationsbedeckung, Gebäudebestand usw.),
  • der Festlegung von Probenahme- und Untersuchungspunkten,
  • der Überprüfung von Recherche- und Auswertungsergebnissen auf ihre Zuverlässigkeit hin.

(2) Von großer Bedeutung ist eine sorgfältige und umfassende Dokumentation der Geländebegehungen mit Beschreibungen, Skizzen und Fotos.

(3) Kartierungen sind Geländebegehungen, bei denen flächendeckend spezielle thematische Informationen gesammelt (z. T. unterstützt durch Untersuchungen vor Ort oder Probenahmen) und dann in Karten dargestellt und ausgewertet werden.

Praxisrelevanz

Hoch: Eine Geländebegehung ist grundlegender Bestandteil der Erkundung. Weiterführende Informationen sind den BFR KMR, A-9.1.9 zu entnehmen.

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