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A-2.1.4 Hinweise zu Leistungsbeschreibungen und Leistungskatalogen

Leistungsbeschreibung (LB)

Um sicherzustellen, dass die Untersuchungsstrategie möglichst effektiv und wirtschaftlich umgesetzt werden kann, bedarf es einer umfassenden und möglichst eindeutigen Leistungsbeschreibung (LB).

Eine solche LB kann nicht generell aufgestellt werden, sondern ist für jeden Einzelfall angepasst zu formulieren. Gegebenenfalls sind dabei externe Fachleute einzuschalten.

Wesentliche Inhalte der LB sind:

  • Standortbedingungen, ehemalige/geplante Nutzung,
  • Zusammenfassung bisher durchgeführter Untersuchungen,
  • Ziel der durchzuführenden Untersuchungen (Fragestellung),
  • Untersuchungsstrategie, zu erkundende Medien,
  • Anforderungen an die Qualität der Untersuchungsergebnisse, Aussagesicherheiten,
  • Art und Umfang von Kontrolluntersuchungen zur Qualitätssicherung,
  • Beurteilungsmaßstäbe (sofern Bewertungen gefordert sind),
  • chronologischer Ablauf der Untersuchungen,
  • Regelungen bzgl. des Informationsflusses (Zwischen-, Sachstandsberichte),

Leistungskatalog (LK)

Als Grundlage zur Vergleichbarkeit von Angeboten technischer Ingenieur- und Laborarbeiten für Untersuchungen der Phasen IIa, IIb und IIIa sowie für Sofortmaßnahmen dient der aus der LB abgeleitete Leistungskatalog (LK). Er umfasst Positionen zu geologisch-hydrogeologischen, hydrologischen und chemisch-physikalischen Untersuchungen sowie deren Auswertung, Darstellung und Erfassung.

Auch der LK ist für jeden Einzelfall aufzustellen. Anhang A-2.2 enthält beispielhafte Positionen für einen LK für technische Ingenieurleistungen der Phase II. Diese Beispiele sind weder vollständig noch sind sie immer zur direkten Anwendung geeignet. Sie stellen eine Hilfe bei der Formulierung eines eigenen LK dar.

Lassen sich Teile der Leistungen nicht hinreichend genau beschreiben, z.B. weil vor Beginn der orientierenden Untersuchung der Untergrund so unzureichend bekannt ist, kann ggf. noch keine optimale Methode zur Probenahme vorgegeben werden. Die Aufgabenstellung und die erwarteten Aussagen der Untersuchungen müssen dann so präzise wie möglich formuliert werden. Ggf. sind Alternativen vorzugeben. Die endgültige Methodenauswahl bleibt dann einer späteren Abstimmung vorbehalten.

Nebenangebote sind zugelassen, jedoch getrennt einzureichen.

Bauleistungen sind gemäß VOB unter Verwendung der Standardleistungsbücher auszuschreiben.

Anhang A-2.3 enthält beispielhafte Positionen für einen LK für Laborleistungen. Bei der Beauftragung von Laborleistungen ist genau zu beachten, dass die für die jeweilige Aufgabenstellung erforderlichen und angemessenen Analysemethoden zum Einsatz kommen. Dies muss in jedem Einzelfall hinterfragt werden. Auch Kontrollanalysen zur Qualitätssicherung und Doppelbestimmungen müssen im LK berücksichtigt werden.


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