BWM BMI und BMVg
StartTextteilAnhängeLinks
Sie sind hier: Startseite > Anhänge > A-8.2 PFAS-Leitfaden für Liegenschaften des Bundes

A-8.2 PFAS-Leitfaden für Liegenschaften des Bundes

Insbesondere auf aktuell und ehemals militärisch genutzten Liegenschaften des Bundes ist die Gruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) bei der Bearbeitung von Boden- und Gewässerkontaminationen im Rahmen der Altlastenprogramme von Bundeswehr und BImA in den Fokus gerückt. Einige PFAS-Schadensfälle im zivilen Bereich hatten zu einer verstärkten Wahrnehmung auch in der Öffentlichkeit geführt.

Lange Zeit fast gänzlich fehlende Bewertungsgrundlagen für diese Schadstoffgruppe und die damit einhergehenden Herausforderungen waren der Anlass, einen Leitfaden für Bundesliegenschaften zu entwickeln (1. Auflage Mai 2015).

Neben der Änderung der Bezeichnung von PFC zu PFAS erfolgte für die aktuelle 5. Auflage des „PFAS-Leitfadens für Liegenschaften des Bundes“ eine inhaltliche Überarbeitung. Berücksichtigt wurde dabei insbesondere die nunmehr vorliegende Endfassung des vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) herausgegebenen „Leitfadens zur PFAS-Bewertung“ vom 21.02.2022 sowie die Einführung dieser Vollzugshilfe in den Bundesländern.

Diese 5. Auflage des Leitfadens stellt den Wissensstand von März 2024 dar.