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A-3.2 Phase IIIb (Sanierungsdurchführung)

A-3.2.1 Übersicht Sanierungsverfahren

Erläuterungen zur Tabelle Dekontaminationsverfahren:

  • +    i. d. R. geeignet
  • -    nicht geeignet
  • O    i. d. R. eingeschränkt geeignet
  • E    Einzelfallentscheidung

 

Anmerkungen zu Schadstoffgruppen

(s. Fußnoten in Tabelle)

1. Nur bedingt geeignet, da kein direkter Abbau erfolgt

2. Bei PAK mit mehr als 3 Ringen mittelfristig nicht gesichert

3. Im Vorfeld sind die Emissionswerte zu prüfen, ggf. Einhausung

4. Nur bei entsprechender Kapselung der Anlage

5. Einschränkungen bei kornähnlicher Struktur und Größe der Schadstoffe (z. B. PAK-Agglomerate)

6. Eingeschränkt, da nicht alle Cyanide löslich (z. B. „Berliner Blau“)

7. Stand der Forschung

8. Abbau nachgewiesen, Erprobungsanierungen laufen

9. Nicht für Vinylchlorid

 

Anmerkungen

Ausschlussrelevante Indikatoren:

a)

Feinkornanteil, Adsorptionsverhalten

b)

Zugabe von Tensiden, Alkohol, Mikroemulsionen zur Mobilisierung

c)

Bioverfügbarkeit

d)

Luftaustauschvermögen

e)

Durchlässigkeit

f)

nur bei geringen Schadstoffkonzentrationen

Abkürzungen

GZB

Grundwasserzirkulationsbrunnen

HRC

Hydrogen Release Compound

ISCO

In-Situ chemische Oxidation

ISOC

In Situ Submerged Oxygen Curtain

KGB

Koaxiale Grundwasserbelüftung

ORC

Oxygen Release Compound

THERIS

Thermische In-Situ-Sanierung

TUBA

Thermisch unterstützte Bodenluftabsaugung

UVB

Unterdruck-Verdampfer-Brunnen

Erläuterungen zur Tabelle Sicherungsverfahren:

X1 = Materialbeständigkeit prüfen!

X2 = geringe Bedeutung

X3 = nicht zur Immobilisierung leichtflüchtiger Stoffe; falls solche Stoffe vorhanden sind, muss die Anlage eingehaust werden.

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